Die Landesregierung hat beschlossen, dass ab sofort die SuS die Präsenzpflicht aussetzen dürfen. Jeder SuS sollte sich diesen Schritt genau überlegen. Ich habe die Erwartung, dass die SuS der Abschlussklassen die Vorteile eines weitgehend regulären Schulbetriebes sowie die Bedeutung des Präsenzunterrichts für eine solide Prüfungsvorbereitung sehr schätzen. Es ist meines Erachtens eine Notwendigkeit, dass die SuS an der Konstanz des Präsenzunterrichtes festhalten. Bisher hat sich kein SuS oder Lehrer in der Schule infiziert.
Vorgehensweise:
- Die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen SuS melden vorfristig und schriftlich mit gültiger Unterschrift die Aussetzung der Präsenzpflicht für jeweils eine Woche verbindlich in der Schule an.
Termin: immer freitags (erstmalig am 19.03.2021) - Die Erklärung für den Zeitraum vom 17.03.-19.03.2021 darf einmalig nachträglich bis zum 22.03.2021 erfolgen.
Konsequenzen:
- Die SuS sind damit für den angemeldeten Zeitraum entschuldigt.
- Die SuS haben selbständig (wie bei Krankheit) den ausgefallenen Unterrichtsstoff nachzuholen und sich die Aufgaben und Aufträge von den Mitschülern zu besorgen. Bei direkten Anfragen an den Fach- oder Klassenlehrer (ausschließlich über Google classroom) werden wir unsere Fürsorgepflicht erfüllen.
- Es erfolgt kein Distanzunterricht für die nicht am Unterricht teilnehmenden SuS.
- SuS in der dualen Berufsausbildung (bei Anmeldung zur Aussetzung der Präsenzpflicht) melden sich selbständig in ihrem Betrieb.
Mit freundlichen Grüßen
T. Schröder
Stellv. SchulleiterBbS Oschersleben – Europaschule
Tel. 03949/921670
Neueste Kommentare